ÖSTERREICH HAT EIN

Einnahmen-Problem.

EINNAHMEN-

Problem.

HIGHSCORE!

DER TAXMAN FRISST GENUG!

Der TAXMAN steht sinnbildlich für den Staat, der immer mehr von dem verschlingt, was wir erwirtschaften. In Österreich frisst dieser TAXMAN bereits mehr als die Hälfte unserer Wirtschaftsleistung – mit einer der höchsten Abgabenquoten in Europa.

Doch immer wieder werden neue Vermögenssteuern gefordert. Dabei wird oft übersehen, dass Vermögen längst vielfach besteuert wird: durch Grundsteuer, Grunderwerbsteuer, Kapitalertragsteuer, Immobilienertragsteuer und viele mehr.

Neue Steuern würden vor allem den Mittelstand, eigentümergeführte Betriebe und Familienunternehmen treffen – also jene, die investieren, Arbeitsplätze schaffen und unser Land tragen. Statt immer neue Abgaben zu erfinden, braucht Österreich Entlastung, Planungssicherheit und Reformen, die Leistung und Eigentum stärken.

TAXMAN – THE GAME

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Unkontrolliertes Staatswachstum

Österreich steht an einem kritischen Wendepunkt für Wohlstand und Zukunft. Der Staat wächst unkontrolliert und bläht sich weiter auf. Die Staatsausgabenquote liegt bereits bei 56,3 Prozent und damit 7,1 Prozentpunkte oberhalb des EU-27-Durchschnitts. Das bedeutet, dass der Staat inzwischen mehr als die Hälfte der gesamten Wirtschaftsleistung Österreichs für Verwaltung, Investitionen und Sozialleistungen ausgibt. Österreich ist mehr Staatswirtschaft als Marktwirtschaft. 

Um die österreichische Staatsausgabenquote auf den EU-Durchschnitt zu senken, müssten die öffentlichen Ausgaben um rund 35 Milliarden Euro pro Jahr reduziert werden. Das könnte durch weniger Staatsausgaben – etwa Personalabbau in der Verwaltung oder geringere Sozialleistungen – erreicht werden.

Weniger Staatswirtschaft - mehr Zukunft

Beim Staat kommt es auf das richtige Maß an. Wenn er – wie aktuell in Österreich – zuviel reguliert und abkassiert, schwächt er Unternehmertum und Wettbewerb, Innovationskraft und Investitionen sowie Wohlstand und Zukunft.  

Für Österreich sind jetzt fünf Wege aus der Staatswirtschaftsfalle besonders wichtig.

Für Österreich sind jetzt fünf Wege aus der Staatswirtschafts-falle besonders wichtig.

Richtige Balance sichert notwendige Dynamik

Ob der nimmersatte Staat weiter auf Kosten von Wohlstand und Zukunft wächst oder nicht, ist eine politische Entscheidung. Für die Industrie ist klar: Der TAXMAN darf nicht länger das Symbol einer Staatswirtschaft sein, die unseren Wohlstand auffrisst. Wir brauchen die richtige Balance zwischen öffentlicher Verantwortung und privater Freiheit. Nur, wenn die Industrie wachsen kann, wenn Unternehmen investieren und wenn Menschen motiviert zu Leistung sind, werden wir in Österreich in Zukunft von breitem und sicheren Wohlstand profitieren. 

FRAGEN UND ANTWORTEN

Österreich erhebt bereits eine Reihe von Abgaben, die Vermögen direkt oder indirekt besteuern:

  • Grundsteuer: Laufende Besteuerung von Immobilienbesitz.
  • Grunderwerbsteuer: Besteuerung der Übertragung von Immobilien (zB Kauf, Schenkung, Erbschaften; auch innerhalb der Familie).
  • Kapitalertragsteuer (KESt): Auf Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne (27,5%).
  • Immobilienertragsteuer: Beim Verkauf von Grundstücken und Immobilien.
  • Stiftungsbesteuerung: Zuwendungen an Privatstiftungen und an Begünstigte unterliegen besonderen Besteuerungsregeln.
  • Bankenabgaben (Stabilitätsabgabe, Einlagensicherungsfonds, EU-Single-Resolution Fund)
  • Motorbezogene Versicherungssteuer: Abgabe auf den Besitz (Zulassung) von PKW und Motorrädern, abhängig von deren Motorleistung und CO2-Ausstoß.

 

Diese bestehenden Steuern bringen dem Staat bereits beachtliche Einnahmen und belasten Vermögen auf vielfältige Weise.

Die politische Forderung nach einer Nettovermögensteuer lässt außer Acht, dass es bereits zahlreiche Steuern auf Vermögen und Kapital gibt. Immobilien (Grundsteuer, Grunderwerbsteuer, Immobilienertragsteuer), Kfz (Normverbrauchsabgabe, Motorbezogene Versicherungssteuer) und Kapital (Kapitalertragsteuer, Körperschaftsteuer) sind besonders stark betroffen.

Vergleicht man die österreichische Kapitalsteuerquote insgesamt mit den Quoten der anderen EU-Staaten, so weist Österreich die 10. höchste Quote aller EU27-Staaten aus: Nur 9 EU-Länder haben eine höhere Kapitalsteuerquote als Österreich – in 17 EU-Staaten ist die Kapitalsteuerlast geringer.

In Österreich wird die geringere Vermögensubstanzbelastung  bereits durch eine überdurchschnittlich hohe Besteuerung der Kapitaleinkünfte (6. höchste Steuerquote bei Kapitaleinkünften innerhalb der EU27) deutlich überkompensiert In Summe liegt die gesamte Kapitalbesteuerung in Österreich über dem einfachen Quotenschnitt aller EU-Länder. Eine einseitige zusätzliche Belastung des Kapitalbestandes (durch neue zusätzliche Vermögenssubstanzsteuern) würde den „Faktor Kapital“ in Österreich daher übermäßig verteuern. Die Vermögensubstanzbesteuerung stellt eine Teilmenge der wesentlich umfangreicheren Kapitalbesteuerung dar, in der die vermögensbezogen Abgaben bereits enthalten sind.

Oft wird der Eindruck erweckt, Kapital würde in Österreich kaum oder gar nicht besteuert. Diese Darstellung hält einer faktenbasierten Prüfung jedoch nicht stand. Bereits heute existiert eine breite Palette an kapitalbezogenen Abgaben, zu denen auch vermögensbezogene Steuern gehören: Dazu zählen etwa die Kapitalertragsteuer auf Zinsen und Dividenden, die Immobilienertragsteuer, die in der Statistik als Kapitaleinkunftsabgaben unter den Einkommensteuern verbucht werden und nicht unter den Vermögenssubstanzabgaben aufscheinen. Grundsteuer, die Grunderwerbsteuer und Bankenabgabe sowie die Stiftungseingangssteuer sind vermögensbezogene Substanzabgaben. Diese bestehenden Instrumente führen bereits heute zu einer substanziellen Besteuerung von Kapital. Auch im internationalen Vergleich liegt Österreich hinsichtlich der Belastung von Kapital nicht am unteren Ende – vielmehr befindet sich das Land im überdurchschnittlichen Bereich . Eine strukturelle Unterbesteuerung ist nicht gegeben. Österreich hat z.B. gemäß den Zahlen der Europäischen Kommission die 10. höchste Besteuerung von Kapital in den 27 EU-Länder.

Die öffentliche Diskussion um neue Vermögenssteuern wird häufig mit dem Argument geführt, man wolle besonders hohe Vermögen – etwa Milliardäre – stärker zur Kasse bitten. In der Realität würden jedoch gerade mittelständische Unternehmen, eigentümergeführte Betriebe, Landwirtschaftsbetriebe und Haushalte mit produktivem Vermögen die Hauptlast tragen. Substanzsteuern, wie sie oft gefordert werden, greifen nicht auf Erträge, sondern auf das Vermögen selbst zu – unabhängig davon, ob dieses liquide ist oder nicht. Dadurch können sie Unternehmen in ihrer Investitionskraft schwächen, die Eigenkapitalbasis untergraben und letztlich den Fortbestand gefährden – insbesondere im Zuge einer geplanten Unternehmensnachfolge.

Ein besonders sensibles Feld ist die Übertragung von Vermögen im Erbfall oder durch Schenkung. Erbschafts- und Schenkungssteuern treffen in der Praxis häufig nicht bloß finanzielle Vermögenswerte, sondern vor allem Betriebsvermögen. Gerade bei Familienunternehmen, die über Generationen aufgebaut wurden, stellen solche Steuern ein erhebliches Risiko für Kontinuität und Beschäftigung dar. In einer Gesellschaft, in der viele Unternehmer vor der Pensionierung stehen und in den kommenden Jahren Nachfolgelösungen benötigen, würden Erbschaftssteuern zu einem zusätzlichen Standortnachteil. Statt Innovation und Weitergabe unternehmerischer Verantwortung zu fördern, setzen solche Steuern Fehlanreize und wirken wachstumshemmend.

Produktives Vermögen, Leistung und Investitionen entlasten

  • Umsetzung nachhaltiger Strukturreformen und Senkung der Abgabenquote auf 40% um den Standort Österreich wieder wettbewerbsfähig zu machen.
  • Entlastung im Rahmen der Lohnnebenosten durch vollständige Budgetfinanzierung des Familienlastenausgleichsfonds (FLAF)
  • Verbesserung der Abschreibungsmodalitäten, um Anreize für Investitionen in Österreich zu schaffen.
  • Reduktion der Körperschaftsteuer auf 19% zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit österreichischer Unternehmen.
  • Einführung eines steuerlichen Abzugs fiktiver Eigenkapitalzinsen („Notional Interest Deduction“), um Eigenkapital gegenüber Fremdkapital steuerlich gleichzustellen.
  • Abschaffung von Bagatellsteuern (insbesondere Rechtsgeschäftsgebühren)

 

Unternehmensnachfolge erleichtern

  • Einführung von Steuerbefreiungen oder Stundungsmodellen bei Betriebsübergaben, insbesondere bei Familienunternehmen.
  • Schaffung klarer und unbürokratischer Regelungen für die Bewertung von Betriebsvermögen, um Rechtssicherheit bei Übergaben zu gewährleisten.
  • Ausbau von Förderprogrammen für Nachfolge und Eigentumsübertragung mit Fokus auf KMU.

 

Bestehende Steuern effizient gestalten

  • Mit 45,4% wird Österreich im Jahr 2025 die zweithöchste Abgabenquote in der EU hinter Frankreich und einen Spitzenplatz innerhalb der Industriestaaten aufweisen. Es gibt keinen wirtschaftlichen Spielraum mehr für noch höhere Steuern.
  • Digitalisierung und Vereinfachung der Steuerverwaltung (z.B. durch „One-Stop-Shop“-Ansätze im Unternehmensbereich).
  • Regelmäßige Evaluierung bestehender Abgaben hinsichtlich ihrer Effizienz und Zielgenauigkeit – statt ständig neue Steuerarten zu diskutieren.

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